BENÜTZUNGSTARIF 2010

Benützer Logiertaxe
pro Person und Nacht
Mindest-/Höchsttaxe
für eine Übernachtung
Zielpublikum:
  • Pfadfinder/innen
  • Personen in Ausbildung
  • Jugendgruppen
Fr. 11.-- 330.--/550.-- am Samstag/Sonn­tag, sowie an Feiertagen
Fr. 11.-- 330.--/550.-- an den übrigen Tagen
Andere Gäste:
Firmen-, Vereins-
und Privatanlässe wie Hochzeiten
Fr. 18.-- Fr. 450.--/900.-- An Freitag – Sonntag sowie an Feiertagen
Fr. 12.-- Fr. 300.--/600.-- an den übrigen Tagen
Eintagesveranstaltungen
(An- und Abreise am selben Datum)
Fr. 8.-- Fr. 330.-- an allen Tagen

o d e r    g e m ä s s    O f f e r t e

Aussersaison ( 1.Nov. bis 14. März ):
Reduktion der Übernachtungstarife um 1/3 unter der Woche (Montag bis Donnerstag resp. Freitag)


Nebenkosten
zusätzlich verrechnen wir (Tarifanpassungen je nach Marktentwicklung jederzeit möglich):



Allgemeine Bestimmungen

Massgebend ist der von der Verwaltung in der Offerte angegebene Logierpreis.

Vermietet wird grundsätzlich ab/bis 12.00 Uhr Mittag, an Sonn-/Feiertagen ab/bis 17.00 Uhr.
Auf Anfrage kann ein früherer Bezug des Hauses oder ein längeres Verweilen darin von der Verwaltung (nicht vom Hauswart!) etwa vier Wochen im voraus zugestanden werden.

Annullations- und Umbuchungsgebühren
(nach Abschluss eines Mietvertrages)

Falls ein Ersatz-Mietvertrag zustande kommt, so ermässigt sich die Annullationsgebühr, im günstigsten Fall auf Fr. 75.--.
Die Verwaltung kann jedoch keine Ersatzmieter suchen.
In Extremfällen, z.B. bei unaufschiebbaren Umbauarbeiten, kann auch die Stiftung Mietverhältnisse aufkündigen.
Sie bezahlt dem Mieter dann die oben formulierten Annullationsgebühren.


Stiftung Rheinbundhaus Hochwald
Der Stiftungsrat


Riehen, Ende November 2009 [11/09]