BENÜTZUNGSTARIF 2010
| Benützer |
Logiertaxe pro Person und Nacht |
Mindest-/Höchsttaxe für eine Übernachtung |
Zielpublikum:
- Pfadfinder/innen
- Personen in Ausbildung
- Jugendgruppen
|
Fr. 11.-- |
330.--/550.-- |
am Samstag/Sonntag, sowie an Feiertagen |
| Fr. 11.-- |
330.--/550.-- |
an den übrigen Tagen |
Andere Gäste:
Firmen-, Vereins- und Privatanlässe wie Hochzeiten |
Fr. 18.-- |
Fr. 450.--/900.-- |
An Freitag – Sonntag sowie an Feiertagen |
| Fr. 12.-- |
Fr. 300.--/600.-- |
an den übrigen Tagen |
Eintagesveranstaltungen
(An- und Abreise am selben Datum) |
Fr. 8.-- |
Fr. 330.-- |
an allen Tagen |
o d e r g e m ä s s O f f e r t e
Aussersaison ( 1.Nov. bis 14. März ):
Reduktion der Übernachtungstarife um 1/3 unter der Woche (Montag bis Donnerstag resp. Freitag)
Nebenkosten
zusätzlich verrechnen wir (Tarifanpassungen je nach Marktentwicklung jederzeit möglich):
- Heizung -> Fr. 7.-- pro Betriebsstunde des Brenners (Flüssiggas)
- Wasserverbrauch -> Fr. 3.-- pro m³
- Warmwasser -> Fr. 9.-- pro Betriebsstunde des Brenners (Flüssiggas)
- Elektrizität -> Fr. --.40 pro kWh
- Telefon -> Fr. 5.-- pro Nacht zuzüglich Gesprächstaxen gemäss Gebührenzähler
- Abfallgebühr -> Pauschal Fr. 12.-- für ein Wochenende/Fr. 25.-- für ein Wochenlager
- Matratzenschoner -> Reinigung der Matratzenschoner ausserhalb des Waschplanes sowie Reparaturen defekter Überzüge werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt
- Hauswart -> Unnötige Warterei des Hauswartes bei Nichteinhalten vereinbarter Termine (Schlüssel holen resp. Hausabgabe)
wird mit Fr. 30.-- pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt
- Cheminéeholz -> Direkt zu beziehen bei M. Nebel, Seewenstrasse 16 in Hochwald, Tel. 061 751 30 66
Allgemeine Bestimmungen
Massgebend ist der von der Verwaltung in der Offerte angegebene Logierpreis.
Vermietet wird grundsätzlich ab/bis 12.00 Uhr Mittag, an Sonn-/Feiertagen ab/bis 17.00 Uhr.
Auf Anfrage kann ein früherer Bezug des Hauses oder ein längeres Verweilen darin von der Verwaltung (nicht vom Hauswart!) etwa vier Wochen im voraus zugestanden werden.
Annullations- und Umbuchungsgebühren
(nach Abschluss eines Mietvertrages)
- Bis 6 Monate vor dem Ankunftstag: Fr. 75.--
- Bis 4 Monate vor dem Ankunftstag: 40 % vom zutreffenden Mindestbetrag
- Bis 2 Monate vor dem Ankunftstag: 50 % vom zutreffenden Mindestbetrag
- Später bzw. bei Nichterscheinen : 100 % vom zutreffenden Mindestbetrag
Falls ein Ersatz-Mietvertrag zustande kommt, so ermässigt sich die Annullationsgebühr, im günstigsten Fall auf Fr. 75.--.
Die Verwaltung kann jedoch keine Ersatzmieter suchen.
In Extremfällen, z.B. bei unaufschiebbaren Umbauarbeiten, kann auch die Stiftung Mietverhältnisse aufkündigen.
Sie bezahlt dem Mieter dann die oben formulierten Annullationsgebühren.
Stiftung Rheinbundhaus Hochwald
Der Stiftungsrat
Riehen, Ende November 2009 [11/09]